Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Bestellungen bei Sharon Lee Ltd. unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

  • AUSDRUCK

Definitionen. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

WerktagEin Tag (außer Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem Banken in London für Geschäftszwecke geöffnet sind.

Bedingungen: the terms and conditions set out in this document as amended from time to time.

VertragVertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen.

KundeDie Person oder Firma, die die Waren vom Lieferanten kauft.

Ereignis höherer Gewalthat die in Klausel 11 angegebene Bedeutung.

WarenDie Ware (oder ein Teil davon), die im Auftragsbestätigungsformular angegeben ist.

BestellungBestellung des Kunden für die Waren: die Bestellung des Kunden.

BestellbestätigungsformularFormular, das die Bestellung des Kunden enthält und Angaben zur Beschreibung der Ware, Menge und Stückpreis enthält.

SpezifikationJede Spezifikation für die Waren, einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen, die dem Lieferanten vom Kunden zur Verfügung gestellt oder vom Lieferanten erstellt und vom Kunden schriftlich vereinbart wird.

Lieferant: Sharon Lee Limited whose registered office is Arlington Houser, West Station Business Park, Spital Road, Maldon, Essex CM9 6FF (registered in England and Wales with company number 5477673).

Supplier’s Tolerance Allowances: any variation, change, non-uniformity or non-material amendment to the design, colour, construction or detail of the Goods, including dropped, skewed or missed stitches, or change in placement of any design, stitch or print within a 20 mm radius. Further detail of the Supplier’s tolerances will be supplied upon request.

  • In these Conditions, the following rules apply:
    • Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht juristische Person (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht).
    • Eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst ihre persönlichen Vertreter, Nachfolger oder zugelassenen Zessionare.
    • Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Vorschrift in der geänderten oder neu erlassenen Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift umfasst alle nach diesem Gesetz oder dieser Rechtsvorschrift erlassenen untergeordneten Rechtsvorschriften in ihrer geänderten oder neu erlassenen Fassung.
    • Jede Formulierung, die durch die Begriffe "einschließlich", "einschließen", "einschließen", "insbesondere" oder einen ähnlichen Ausdruck eingeführt wird, ist als anschaulich zu verstehen und schränkt den Sinn der Wörter, die diesen Begriffen vorausgehen, nicht ein.
    • Ein Verweis auf "Schreiben" oder "Schreiben" umfasst Faxe und E-Mails.
  • VERTRAGSGRUNDLAGE
    • Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder aufnehmen möchte oder die sich aus dem Handel, dem Handelsbrauch, der Praxis oder der Art des Handels ergeben.
    • Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu kaufen. Der Kunde stellt sicher, dass die Bedingungen der Bestellung und alle relevanten Spezifikationen, wie sie im Auftragsbestätigungsformular angegeben sind, vollständig und korrekt sind.
    • Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant ein Bestellbestätigungsformular aushändigt, mit dem der Vertrag zustande kommt.
    • Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Auftraggeber erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen oder Zusicherungen verlassen hat, die vom Auftragnehmer oder im Namen des Auftragnehmers abgegeben oder abgegeben wurden und nicht im Vertrag festgelegt sind. Vom Auftragnehmer herausgegebene Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbung sowie Beschreibungen oder Abbildungen in den Katalogen oder Broschüren des Auftragnehmers werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, ein annäherndes Bild der darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrages oder eines anderen Vertrages zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über den Verkauf der Waren.
    • Ein vom Lieferanten abgegebenes Angebot für die Waren stellt kein Angebot dar. Ein Angebot gilt nur für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum.
    • Once issued these Conditions will form the basis of the work conducted by the Supplier and goods produced and any instructions received from the Customer after issue of these Conditions will constitute acceptance of and agreement with these Conditions.
  • LIEFERUNG
    • Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jeder Lieferung der Waren ein Lieferschein beigefügt ist, der alle relevanten Kunden- und Lieferantenreferenznummern, die Art und Menge der Waren (ggf. einschließlich der Codenummer der Waren), besondere Lageranweisungen (falls vorhanden) und, wenn die Bestellung in Raten geliefert wird, den ausstehenden Saldo der noch zu liefernden Waren enthält.
    • Der Lieferant liefert die Waren jederzeit an den im Auftragsbestätigungsformular angegebenen Ort oder an einen anderen von den Parteien vereinbarten Ort ("Lieferort"), nachdem der Lieferant den Kunden darüber informiert hat, dass die Waren bereit sind oder zu einem Zeitpunkt, den die Parteien schriftlich vereinbaren.
    • Die Lieferung der Waren ist mit der Ankunft der Waren am Lieferort abgeschlossen.
    • Die angegebenen Liefertermine sind nur annähernd, und die Lieferzeit ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder dadurch verursacht werden, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine angemessenen Lieferanweisungen oder andere Anweisungen erteilt, die für die Lieferung der Waren relevant sind.
    • The Supplier will not be liable to the Customer for any delay or failure of any third party contractor to deliver the Goods on time or at all, but the Supplier will assist the Customer in recovering any Goods from a third party should they fail to be delivered, where the price is paid in full in advance.
    • Wenn der Auftragnehmer die Ware nicht liefert, beschränkt sich seine Haftung auf die Kosten und Aufwendungen, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass er Ersatzware ähnlicher Art und Qualität auf dem billigsten verfügbaren Markt erhält, abzüglich des Preises der Ware. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, soweit diese durch ein Ereignis höherer Gewalt oder dadurch verursacht wird, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine angemessenen Lieferanweisungen oder andere Anweisungen erteilt, die für die Lieferung der Waren relevant sind.
    • Wenn der Kunde die Lieferung der Waren nicht innerhalb von 3 Werktagen annimmt, nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind, dann, es sei denn, dass diese Störung oder Verzögerung auf ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aus dem Vertrag zurückzuführen ist:
      • Die Lieferung der Waren gilt am dritten Werktag nach dem Tag, an dem der Auftragnehmer dem Auftraggeber mitgeteilt hat, dass die Waren fertig sind, um 9.00 Uhr als abgeschlossen und
      • Der Auftragnehmer lagert die Waren bis zur Lieferung und berechnet dem Auftraggeber alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich Versicherung).
    • If 10 Business Days after the Supplier notified the Customer that the Goods were ready for delivery the Customer has not accepted delivery of them, the Supplier may resell or otherwise dispose of part or all of the Goods at the Supplier’s sole discretion and, where the Price has already been paid by the Customer the Supplier shall refund the Price to the Customer.
    • The Customer shall not be entitled to reject the Goods if the Supplier delivers the Goods in a quantity which is 5% more or less than the number specified within the Order but a pro rata adjustment shall be made to the Order invoice provided that the Customer provides notice to the Supplier that the wrong quantity of Goods was delivered within 3 Business Days of delivery.
    • The Supplier may deliver the Goods by instalments, which shall be invoiced and paid for separately. Each instalment shall constitute a separate Contract. Any delay in delivery or defect in an instalment shall not entitle the Customer to cancel any other instalment. The Supplier and Customer will agree delivery by instalments in writing prior to completion of the first instalment of the Goods.
  • QUALITÄT
    • Der Auftragnehmer garantiert, dass die Waren bei Lieferung und für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Lieferdatum ("Gewährleistungsfrist") geliefert werden:
      • conform in all material respects with the description of the Goods provided by the Supplier;
      • materially meet the Specification subject to the Supplier’s Tolerance Allowances;
      • be produced in accordance with the approved design, but the product itself and all features, branding, colours and accessories are subject to the Supplier’s Tolerance Allowances.
      • The Customer acknowledges that the Goods may not be identical in size, colour, stitch or print detail throughout the Order, subject to the Supplier’s Tolerance Allowances, and may vary from the one-off sample provided to the Customer.
    • Subject to clause 4.4, if:
      • the Customer gives notice in writing to the Supplier during the Warranty Period that some or all of the Goods do not comply with the warranty set out in clause 4.1;
      • the Supplier is given opportunity to examine the Goods; and
      • the Customer (if asked to do so by the Supplier) returns such Goods to the Supplier’s place of business at the Customer’s cost;
      • the Supplier shall, at its sole discretion, repair or replace the defective Goods, or refund the price of the defective Goods in full strictly subject to the Supplier’s assessment of the quality of the Goods.
    • Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 4.1 genannten Gewährleistung, wenn:
      • the Customer makes any further use of such Goods after giving notice in accordance with clause 4.2;
      • the defect arises because the Customer failed to follow the Supplier’s oral or written instructions as to the storage, commissioning, installation, use and maintenance of the Goods or (if there are none) good trade practice;
      • the overall finish of the Goods or any design or feature of the Goods deteriorates, fades, or warps over time as the goods are stored;
      • the defect arises as a result of the Supplier following any drawing, design or specification supplied by the Customer;
      • there is variation between the one-off production sample provided and the Goods delivered to the Customer;
      • der Kunde diese Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten ändert oder repariert; oder
      • der Mangel auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder ungewöhnliche Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist.
    • Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 4 haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 4.1 genannten Gewährleistung durch die Waren.
    • Mit Ausnahme der in diesen Bedingungen dargelegten Fälle sind alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bedingungen, die sich aus dem Gesetz oder dem Common Law ergeben, im vollen Umfang, wie es das Gesetz zulässt, vom Vertrag ausgeschlossen.
    • Diese Bedingungen gelten für alle vom Auftragnehmer gelieferten Reparatur- oder Austauschwaren.
    • Alle Aspekte, die sich auf die Ware beziehen, unterliegen Ziffer 4.4.
    • The Supplier reserves all rights to change, alter or discontinue the production of any style of product at any time, subject to fulfilment of any Order already placed at the time of the change or discontinuance.
  • TITEL UND RISIKO
    • Die Gefahr an den Waren geht mit der Fertigstellung der Lieferung auf den Kunden über.
    • Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn der Auftragnehmer die vollständige Zahlung (in bar oder ausgeglichen) erhalten hat:
      • die Waren; und
      • all other sums which are or which become due to the Supplier for sale of the Goods or any other products to the Customer.
    • Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Kunden ist der Kunde verpflichtet:
      • die Waren treuhänderisch als Verwahrer des Lieferanten zu verwahren;
      • store the Goods separately from all other goods held by the Customer so that they remain readily and easily identifiable as the Supplier’s property;
      • keine Identifizierungskennzeichnung oder Verpackung auf oder in Bezug auf die Waren zu entfernen, zu verunstalten oder zu verdecken;
      • maintain the Goods in reasonable condition and keep them insured against all risks for their full price from the date of delivery;
      • den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er einem der in Ziffer 7.2 aufgeführten Ereignisse ausgesetzt wird; und
      • give the Supplier such information relating to the Goods as the Supplier may require from time to time.
      • If the Customer does not pay the Supplier in full, they may only resell or use the Goods in the ordinary course of its business with the Supplier’s prior written consent.
    • If before title to the Goods passes to the Customer the Customer becomes subject to any of the events listed in clause 7.2, or the Supplier reasonably believes that any such event is about to happen and notifies the Customer accordingly, then, provided that the Goods have not been resold, or irrevocably incorporated into another product, and without limiting any other right or remedy the Supplier may have, the Supplier may at any time require the Customer to deliver up the Goods and, if the Customer fails to do so promptly, the Supplier may enter any premises of the Customer or of any third party where the Goods are stored in order to recover them.
    • Where the Goods have been irrevocably incorporated into another product, the Customer will remain liable in full for the price of the Goods.
  • PREIS UND ZAHLUNG
    • Der Preis der Waren ist der im Auftragsbestätigungsformular angegebene Preis oder, wenn kein Preis angegeben ist, der Preis, der in der am Tag der Lieferung gültigen, veröffentlichten Preisliste des Lieferanten angegeben ist.
    • Der Auftragnehmer kann, indem er den Auftraggeber jederzeit vor der Lieferung benachrichtigt, den Preis der Waren erhöhen, um dem Anstieg der Kosten der Waren Rechnung zu tragen, der darauf zurückzuführen ist:
      • alle Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen der Arbeits-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
      • jede Aufforderung des Kunden, den (die) Liefertermin(e), die Mengen oder Arten der bestellten Waren oder die Spezifikation zu ändern; oder
      • jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden verursacht wird oder durch das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben.
    • Vorbehaltlich Ziffer 6.4 versteht sich der Preis der Waren ausschließlich der Kosten und Aufwendungen für die Lieferung und Versicherung der Waren, die vom Kunden zu tragen sind, wenn er die Waren bezahlt.
    • Clause 6.3 does not apply where the price of the Goods is £500 or greater in which case the price will include costs and charges of delivery, save where the Goods are delivered outside of the UK mainland or to the highlands of Scotland.
    • Der Preis der Waren versteht sich zuzüglich der Beträge für die Mehrwertsteuer (MwSt.). Der Auftraggeber hat nach Erhalt einer gültigen Umsatzsteuerrechnung des Auftragnehmers dem Auftragnehmer die Mehrbeträge an Umsatzsteuer zu zahlen, die bei der Lieferung der Waren anfallen.
    • If at any time HM Revenue and Customs shall determine that VAT is payable upon a supply which was previously considered or treated as VAT exempt, the Customer will account to the Supplier for the VAT sum within 5 Business Days of receipt of notice from the Supplier as to the VAT determination.
    • Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Waren am oder jederzeit nach Beendigung der Lieferung in Rechnung stellen.
    • Where credit references of the Customer have not been approved by the Supplier, payment for the Goods must be made in advance of delivery to the bank account nominated in writing by the Supplier.
    • Subject to clause 6.7, the Customer shall pay the invoice in full and in cleared funds within 14 days of the date of the invoice, unless the Customer and Supplier agree alternative payment terms upon acceptance of the Order. Payment shall be made to the bank account nominated in writing by the Supplier, or if agreed, by cheque.
    • Time of payment is of the essence.
    • Leistet der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus dem Vertrag bis zum Fälligkeitsdatum (Fälligkeitsdatum) keine fälligen Zahlungen, so hat der Auftraggeber den überfälligen Betrag mit 2% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclay Bank PLC zu verzinsen. Diese Zinsen werden täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags vor oder nach dem Urteil berechnet. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.
    • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Gutschrift, Aufrechnung oder Widerklage gegen den Auftragnehmer geltend zu machen, um die vollständige oder teilweise Einbehaltung eines solchen Betrages zu rechtfertigen. Der Auftragnehmer kann jederzeit, ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, einen ihm vom Auftraggeber geschuldeten Betrag mit einem vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu zahlenden Betrag verrechnen.
    • If the Customer cancels an Order during the course of production, the Customer will remain liable to the Supplier for the purchase price in full.
  • INSOLVENZ ODER INVALIDITÄT DES KUNDEN
    • Wenn der Auftraggeber einem der in Ziffer 7.2 aufgeführten Ereignisse unterworfen wird oder der Auftragnehmer der begründeten Annahme ist, dass der Auftraggeber im Begriff ist, einem dieser Ereignisse unterworfen zu werden, und den Auftraggeber entsprechend informiert, kann der Auftragnehmer, ohne andere dem Auftragnehmer zur Verfügung stehende Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, alle weiteren Lieferungen im Rahmen des Vertrages oder eines anderen Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer stornieren oder aussetzen, ohne dem Auftraggeber gegenüber eine Haftung einzugehen, und alle ausstehenden Beträge in Bezug auf die an den Auftraggeber gelieferten Waren werden sofort fällig.
    • Für die Zwecke von Ziffer 7.1 sind die relevanten Ereignisse:
      • the Customer suspends, or threatens to suspend, payment of its debts or is unable to pay its debts as they fall due or admits inability to pay its debts or (being a company) is deemed unable to pay its debts within the meaning of section 123 of the Insolvency Act 1986, or (being an individual) is deemed either unable to pay its debts or as having no reasonable prospect of so doing, in either case, within the meaning of section 268 of the Insolvency Act 1986, or (being a partnership) has any partner to whom any of the foregoing apply;
      • the Customer commences negotiations with all or any class of its creditors with a view to rescheduling any of its debts, or makes a proposal for or enters into any compromise or arrangement with its creditors other than (where the Customer is a company) these events take place for the sole purpose of a scheme for a solvent amalgamation of the Customer with one or more other companies or the solvent reconstruction of the Customer;
      • (being an individual) the Customer is the subject of a bankruptcy petition or order;
      • a creditor or encumbrancer of the Customer attaches or takes possession of, or a distress, execution, sequestration or other such process is levied or enforced on or sued against, the whole or any part of its assets and such attachment or process is not discharged within 7 days;
      • (being a company) an application is made to court, or an order is made, for the appointment of an administrator or if a notice of intention to appoint an administrator is given or if an administrator is appointed over the Customer;
      • (being a company) a floating charge holder over the assets of the Customer has become entitled to appoint or has appointed an administrative receiver;
      • a person becomes entitled to appoint a receiver over the assets of the Customer or a receiver is appointed over the assets of the Customer;
      • any event occurs, or proceeding is taken, with respect to the Customer in any jurisdiction to which it is subject that has an effect equivalent or similar to any of the events mentioned in clause 7.2(a) to clause 7.2(g) (inclusive);
      • der Kunde die gesamte oder im Wesentlichen die gesamte Geschäftstätigkeit aussetzt, aussetzt, zu unterbrechen droht, zu beenden oder einzustellen droht; oder
      • sich die Finanzlage des Auftragnehmers so weit verschlechtert, dass nach Ansicht des Auftraggebers die Fähigkeit des Auftragnehmers, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen zu erfüllen, gefährdet ist.
      • (als Einzelperson) stirbt der Kunde oder ist aufgrund von Krankheit oder Unfähigkeit (ob geistig oder körperlich) nicht in der Lage, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln oder wird Patient im Rahmen einer Gesetzgebung zur psychischen Gesundheit.
    • HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
      • Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung des Auftragnehmers aus:
        • Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (soweit zutreffend) verursacht wurden;
        • Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder
        • Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 enthaltenen Bedingungen; oder
        • fehlerhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987; oder
        • jede Angelegenheit, in der es für den Auftragnehmer rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.
      • Vorbehaltlich der Ziffer 8.1:
        • Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber nicht, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben (einschließlich aller Verluste, die sich aus einer vorsätzlichen Vertragsverletzung des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer ergeben können);
        • Die Gesamthaftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen oder anderweitig, einschließlich Schäden, die durch eine vorsätzliche Vertragsverletzung des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer verursacht werden, darf 100 % des im Auftragsbestätigungsformular angegebenen Warenpreises nicht überschreiten.
      • GARANTIEN UND SCHADLOSHALTUNG
        • Der Kunde garantiert, dass die Verwendung eines vom Kunden zur Verfügung gestellten Designs, das auf Kappen oder Kleidungsstücken angebracht wird, nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.
        • If the Customer is using a design produced, created or designed by a third party the Customer warrants to the Supplier that they have every permission, licence or agreement necessary to use and recreate the design.
        • Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer vollständig und auf Verlangen von allen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Forderungen und Aufwendungen frei, die dem Auftragnehmer entstanden sind oder für die der Auftragnehmer haftbar gemacht werden kann, in Bezug auf Ansprüche wegen Verletzung geistigen Eigentums gemäß Ziffer 9.1.
      • MUSTER
        • Dem Kunden vom Lieferanten zur Verfügung gestellte Muster sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
        • Der Auftraggeber zahlt für jedes Muster, das ihm der Auftragnehmer gemäß den Bestimmungen von Ziffer 6 zur Verfügung stellt.
        • The samples provided to the Customer may vary from the actual Goods delivered in accordance with the Supplier’s Tolerance Allowances and are intended as an example only.
      • KRAFT MAJEURE
        • Keine der Parteien haftet für ein Scheitern oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit dieses Scheitern oder diese Verzögerung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das sich außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei befindet und von Natur aus nicht vorhersehbar war oder, wenn es vorhergesehen werden konnte, unvermeidlich war, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob es sich um eigene Arbeitskräfte oder Dritte handelt), Ausfall von Energiequellen oder Transportnetzen, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, innere Unruhen, Eingriffe von zivilen oder militärischen Behörden, nationale oder internationale Katastrophen, bewaffnete Konflikte, böswillige Beschädigungen, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Verunreinigungen, Schallwellen, Explosionen, Zusammenbruch von Bauwerken, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Verluste auf See, Epidemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extreme widrige Wetterbedingungen oder Ausfall von Lieferanten oder Subunternehmern.
  • GENEHMIGUNGEN
      • By submitting files, artworks, designs and imagery, the customer warrants that they are in possession of all required licences and permissions, to recreate the elements submitted.  The customer is responsible for obtaining all required permissions for use of their submitted material and its application to the product(s) which are being purchased from the supplier.  The customer will meet all claims, expenses, damages and all legal fees arising from goods which are produced without prior permissions.
  • ALLGEMEIN
    • Zuordnung und Lohnbearbeitung.
      • Der Auftragnehmer kann jederzeit alle oder einen Teil seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, weitervergeben oder anderweitig handeln.
      • Der Auftraggeber darf alle oder einzelne seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht abtreten, übertragen, belasten, weitervergeben oder anderweitig handeln.
      • Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag muss schriftlich erfolgen, an diese Partei am Sitz (wenn es sich um eine Gesellschaft handelt) oder an ihren Hauptgeschäftssitz (in jedem anderen Fall) oder an eine andere Adresse, die diese Partei der anderen Partei gemäß dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, gerichtet sein und persönlich zugestellt, per Post, Einschreiben, Kurier, Fax oder E-Mail versandt werden.
      • A notice or other communication shall be deemed to have been received: if delivered personally to the Customer, when left at the address referred to in clause 12.2(a); if sent by pre-paid first-class post or recorded delivery to the Customer, at 9.00 am on the second Business Day after posting; if delivered by commercial courier to the Customer, on the date and at the time that the courier’s delivery receipt is signed; or, if sent by fax or e-mail, one Business Day after transmission.
      • Service of any notice to the Supplier will only occur upon actual receipt.
      • Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Gerichtsverfahren.
      • Stellt ein Gericht oder eine zuständige Behörde fest, dass eine Bestimmung des Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, gilt diese Bestimmung oder Teilbestimmung, soweit erforderlich, als gestrichen, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bleibt unberührt.
      • Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder illegale Bestimmung des Vertrages gültig, durchsetzbar und rechtmäßig wäre, wenn ein Teil davon gelöscht würde, gilt die Bestimmung mit dem Mindestmaß an Änderung, das erforderlich ist, um sie legal, gültig und durchsetzbar zu machen.
    • A waiver of any right or remedy under the Contract is only effective if given in writing and shall not be deemed a waiver of any subsequent breach or default. No failure or delay by a party to exercise any right or remedy provided under the Contract or by law shall constitute a waiver of that or any other right or remedy, nor shall it preclude or restrict the further exercise of that or any other right or remedy. No single or partial exercise of such right or remedy shall preclude or restrict the further exercise of that or any other right or remedy.
    • Third party rights.
    • A person who is not a party to the Contract shall not have any rights under or in connection with it.
    • Jede Änderung des Vertrages, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, ist nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Kunden unterzeichnet wurde.
    • Governing law and jurisdiction.
    • The Contract, and any dispute or claim arising out of or in connection with it or its subject matter or formation (including non-contractual disputes or claims), shall be governed by, and construed in accordance with, English law, and the parties irrevocably submit to the exclusive jurisdiction of the courts of England and Wales.